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Wie schütze ich mich vor unerwünschten
Zusendungen? E-Mails erhalten,
die nicht an Empfänger adressiert sind
Wie schütze ich mich vor unerwünschten Zusendungen?
(GewO §268 (bis 31.7.2002, §151 ab 1.8.2002))
Beschreibung der verschiedenen Arten unerwünschter Zusendungen
und Möglichkeiten etwas dagegen zu unternehmen. Grundsätzlich
muß zwischen verschiedenen Formen der Zusendung und Zustellungsart
unterschieden werden.
a) Zusendung per Post mit persönlicher Anschrift:
Typischerweise als 'Direkt-Mailing' bezeichnet.
Der wirkungsvollste Schutz ist es, eine unerwünschte Postsendung
nicht anzunehmen. In diesem Fall streicht man seine eigene Adresse
durch, schreibt 'Nicht angenommen' drauf und wirft das Poststück
in den nächsten Aufgabebriefkasten. Der Absender muß
das Poststück entgegen nehmen und wird in der Regel auch
Strafporto bezahlen müssen (für den zusätzlichen
Retournierungsaufwand). Achtung! Sobald Sie jedoch eine Briefsendung
öffnen, gilt sie als zugestellt und kann auf diesem Weg nicht
mehr zurückgeschickt werden. Sie müssen sich daher entscheiden,
ob Neugierde oder Retorunierung die Oberhand gewinnen.
Wurde Ihnen eine Zusendung im Zuge eines Directmailings, das
ein Adressenverlag organisierte, zugestellt, dann können
Sie sich auf Dauer in der sogenannten 'Robinsonliste' eintragen
lassen. Der Eintrag ist ein gesetzliches Recht (GewO §268
(bis 31.7.2002, §151 ab 1.8.2002), erfolgt kostenlos und
ist formfrei (Postkarte/Brief/Fax/mail an: Wirtschaftskammer Österreich,
Fachverband Werbung, A-1040 Wien, Wiedner Hauptstr. 63, tel 01/50105-3540,
fax 01/50105-285, mail werbung@wko.at)
Es ist jedoch zu beachten, daß man nicht aus irgendwelchen
Dateien gelöscht wird, sondern in eine zusätzliche Liste
eingetragen wird und die Adressenverlage verpflichtet sind, diese
Liste zu verwenden, um alle darin enthaltenen Personen von Postzusendungen
auszuschließen. Beachten Sie aber auch, daß der Eintrag
nur für eine Person gilt, daher zur wirksamen Vermeidung
von Zusendungen ein Eintrag für jedes Familienmitglieder
notwendig ist.
Stammt die Adresse aus einem Kontakt mit der absendenden Organsiation,
z.B. weil Sie dort Kunde sind, als Interessent angefragt haben
oder an einem Preisausschreiben teilgenommen haben, nützt
Ihnen die Robinsonliste nichts, Sie müssen der Datenverwendung
widersprechen (siehe Widerspruchsrecht) oder eine Löschung
Ihrer Daten verlangen (Löschungsrecht). Die Löschung
ist nur dann möglich, wenn Ihre Daten bei der Organisation
nicht mehr benötigt werden, z.B. wenn Sie als Kunde alle
offenen Rechnungen bezahlt haben und keine Geschäftsbeziehung
mehr besteht.
Sie können natürlich auch die Datenverwendung bei jedem
einzelnen Adressenverlag selbst untersagen (widersprechen) und
die Daten löschen lassen. Da die wenigsten Menschen eine
Kundenbeziehung zu einem Adressenverlag haben, müssen die
Daten gelöscht werden.
b) Zusendung per Post ohne persönliche Anschrift:
Sonstige Massensendungen können Sie durch einen Aufkleber
in Ihrem Postkasten unterbinden. Den zugehörigen Antrag stellen
Sie bei Ihrem Postamt, dort erhalten Sie auch den Aufkleber. Sie
können dabei unterscheiden, ob Sie die Zustellung aller Massensendungen
(inkl. behördlicher Massensendungen) unterbinden wollen oder
bloß kommerzielle Massensendungen verweigern wollen.
An Sie persönlich adressierte Behördensendungen (inkl.
Steuerbescheid) werden immer zugestellt.
c) Zustellung von Werbematerial an Ihre Wohnungstür:
Es ist Ihr persönliches Recht, zu entscheiden wer was an
Ihrer Wohnungstür ablagern darf. Dazu gehört auch das
Deponieren von Werbematerial, Produktmustern usw. Sehr oft nutzen
Einbrecher behängte Wohnungs-/Haustüren als Hinweis,
daß eine Wohnung leer steht oder selten genutzt wird und
brechen in derartigen Wohnungen bevorzugt ein.
Es genügt daher ein klar und deutlich angebrachtes Schild
'Werbematerial unerwünscht', empfohlen wird auch der Zusatz
'Zuwiderhandeln wird mit Besitzstörungsklage geahndet'. Leider
halten sich manche 'schwarze Schafe' der Werbemittelbranche nicht
an derartige Aufforderungen, es wurde daher eine standardisierte
Plakette geschaffen 'Werbung nein danke' die unter Postfach 7000,
1171 Wien, bestellt werden kann. Es muß ein mit 0,51 EUR
frankiertes und mit der eigenen Adresse versehenes Kuvert beigelegt
werden . Früher war FEIBRA Inhaber des Postfaches, wer Betreiber
der Liste ist konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Wir
halten diese Vorgangsweise für dubios, da man durch diese
Zusendung in eine anonyme Liste eingetragen wird, den Betreiber
nicht kennt und daher seine Datenschutzrechte gegenüber diesem
Betreiber nicht wahrnehmen kann.
d) Zustellung von Werbung per Fax oder Mail:
Dagegen muß man nichts unternehemn, da dies generell, ohne
eigene Zustimmung, verboten ist und man, wenn man sich belästigt
fühlt, Anzeige gem §101 TKG machen kann (Kontaktdaten
siehe unter 'unerwünschte Telefonanrufe').
e) Werbung per Telefon:
Diese ist, wie Werbefax und Werbemail, verboten, hier kann ebenfalls
gem §101 TKG Anzeige erstattet werden. Empfohlen wird jedoch
im Zuge des unerwünschten Anrufes möglichst viele Details
vom Anrufer zu erfragen, im besonderen Namen und in wessen Auftrag
er anruft, Sie haben ansonsten ein Beweisproblem für den
Anruf.
f) Zusammenfassung:
Am wirksamsten wird unerwünschte Werbung durch möglichst
zurückhaltende Datenweitergabe vermieden. Bedenken Sie, daß
immer wenn Ihnen jemand etwas gratis verspricht, Sie trotzdem
dafür zahlen, entweder durch Kauf eines anderen Produktes,
indirekt, weil man Sie als zukünftigen Kunden zu gewinnen
hofft oder - was immer öfter der Fall ist - durch Preisgabe
persönlicher Daten. Bedenken Sie, daß ein Datensatz
mit Ihrem Namen, Adresse und Geburtsdatum + 10-20 Angaben, welche
höherwertigen Konsumprodukte Sie im letzten Jahr genutzt
haben, zwischen 50 - 500 EUR Wert ist.
Haben Sie einmal eine unerwünschte Sendung in den Händen,
ist der bequemste und billigste Weg, diese mit Vermerk 'Nicht
angenommen' im nächsten Postkasten zu entsorgen. Eintragungen
in Robinsonlisten bergen immer die Gefahr, daß diese Daten
wieder in unerwünschter Weise weitergegeben werden.
Info von: ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für
Datenschutz