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.eu - Einfuehrungs-Zeitplan veroeffentlicht
Urheberrechtsabgabe rückfordern
Wie schütze ich mich vor unerwünschten
Zusendungen? E-Mails erhalten,
die nicht an Empfänger adressiert sind
Urheberrechtsabgabe rückfordern
Verwenden Sie zum Sichern und Archivieren Ihrer eigenen Daten
CD-Rohlinge? Oder auch DVD-Rohlinge? Ist Ihnen bekannt, daß
Sie für jeden einzelnen unbespielten Datenträger einen
nicht unbedeutenden Prozentsatz an eine Verwertungsgesellschaft
mitbezahlen?
Wie schon aus der Zeit der Tonbandkassette, gibt es nach wie
vor die Leerkassettenvergütung, allerdings mittlerweile auf
so ziemlich jedes Speichermedium. Dies soll eine Entschädigung
für entgangene Einnahmen von Künstlern sein, die gesetzlich
verpflichtend auf den Verkaufspreis aufgeschlagen werden und an
eine Verwertungsgesellschaft abgeführt werden.
Ist dies bei der Speicherung von urheberrechtlich geschützten
Werken (Musik, Film, Text, Bild) durchaus einzusehen, die im Zuge
der Privatkopie (Par. 42 UrhG) völlig legal kopiert werden
darf, so fehlt dieses Verständnis gänzlich, wenn die
eigenen Bilder der DigiCam, ein Backup der Festplatte, die vertrauliche
Buchhaltung oder das persönliche Tagebuch auf CD/DVD gebrannt
wird. Denn warum sollte man einen Künstler und seine Verwertungsgesellschaft
finanziell fördern, nur weil man seine eigenen Daten auf
Datenträger speichern will?
Mit Hilfe von Par. 42, Abs. 6 (2) UrhG wurde die Möglichkeit
geschaffen, sich die Urheberrechtsabgabe zurückzahlen zu
lassen. Dies klappt nach eigener Erfahrung zwar nicht schnell,
aber problemlos.
Die genaue Vorgehensweise finden Sie hier dokumentiert:
http://www.ffs.or.at/projekte/freedom2use/lkv.html